Wenn du eine Rechnung in Fremdwährung buchst (wie z. B. eine „Facebook“-Rechnung in US Dollar), kann die entsprechende Bankbuchung nicht einfach in der Fremdwährung verbucht werden. Der Zahlbetrag muss zum Tageskurs in EUR umgerechnet werden. Daraus resultierende Erträge oder Aufwendungen aus dieser Währungsumrechnungen müssen entsprechend als Ertrag oder Aufwand erfasst werden.
Beispiel (hier im SKR04):
Ein Unternehmen nimmt eine Diensleistung eines Unternehmens in den USA in Anspruch und erhält eine Rechnung i. H. v. 10.000 USD. Die Rechnung wird 10 Tage später gezahlt.
Rechnungsbetrag: 10.000 USD = 9.433 EUR (umgerechnet zum Tageskurs vom 07.03.2017 z. B. mit Währungsrechner)
Betrag: 9.433 EUR
Sollkonto: #5925 (Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmer:innen 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer)
Habenkonto: #70000 (Kreditoren)
Rechnungsbetrag: 10.000 USD = 9.311 EUR (umgerechnet zum Tageskurs vom 20.03.2017)
Betrag: 9.311 EUR
Sollkonto: #70000 (Kreditoren)
Habenkonto: #1820 (Bank)
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde eine Rechnung i. H. v. 9.433 EUR mit 9.311 EUR bezahlt. Aus der Währungsschwankung ergibt sich also eine Differenz i. H. v. 122 EUR.
Rechnungsbetrag: 10.000 USD = 9.311 EUR (umgerechnet zum Tageskurs vom 20.03.2017)
Betrag: 122 EUR (9.433 EUR ./. 9311 EUR)
Sollkonto: #70000 (Kreditor)
Habenkonto: #4840 (Erträge aus Währungsumrechnung)
In diesem Fall hat das Unternehmen einen Gewinn aus der Währungsumrechnung erzielt. Dies wird zumeist über den o. g. Buchungssatz abgebildet. Im Verlustfall (angenommen der Zahlbetrag wäre 9.500 EUR gewesen) sähe der Buchungssatz wie folgt aus:
Betrag: 67 EUR (9.500 EUR ./. 9433 EUR)
Sollkonto: #6880 (Aufwendungen aus der Währungsumrechnung)
Habenkonto: #70000 (Kreditoren)
Der offizielle Umrechnungskurs wird vom Bundesministerium für Finanzen monatlich bekanntgegeben. Die Umrechnung erfolg also nach Durchschnittskursen. Eine Umrechnung nach Tageskursen ist auch möglich, sofern diese belegt werden kann.
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