Steuererklärung – Grundlage für die Steuerschuld

Eine Steuererklärung ist für das Finanzamt die Grundlage, um die Steuerschuld einer natürlichen oder juristischen Person festzusetzen. Die Erklärung kann selbst oder von einem Steuerberater angefertigt werden. Wer die Steuererklärung anfertigen möchte, kann dafür die Software ELSTER oder aber eine Softwarelösung von DATEV nutzen.

Wer muss eine Steuererklärung anfertigen?

Nicht jeder Bürger muss eine Steuererklärung anfertigen. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, bestimmt der Paragraph 149 in der Abgabenordnung. Arbeitnehmer müssen zumeist keine Steuererklärung abgeben.

Gerade in diesem Fall lohnt es sich, sie anzufertigen, da Arbeitnehmer zu Beispiel Fahrtkosten absetzen und zumeist mit einer Steuerrückzahlung rechnen können – viel Geld für wenig Arbeit. Die Steuerrückzahlungen überweist das Finanzamt direkt auf Ihr Konto. Steuernachzahlungen werden in der Regel direkt per Lastschrift von Ihrem Girokonto abgebucht.

Verpflichtet zur Abgabe sind alle Personen, die von der Finanzbehörde zur Abgabe aufgefordert werden. Einige Gruppen müssen allerdings auch ohne Aufforderung ihrer Pflicht nachkommen. Dabei wird zwischen der Umsatzsteuererklärung, der Einkommensteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung sowie der Steuererklärung für die Körperschaftsteuer unterschieden.

  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen eine Einkommensteuererklärung anfertigen.

  • Kapitalgesellschaften, dazu gehören zum Beispiel die GmbH oder die UG, müssen die Erklärung für die Körperschaftsteuer einreichen.

  • Die Umsatzsteuererklärung wird immer dann fällig, wenn nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird.

  • Unternehmen und Selbstständige müssen eine Steuererklärung zur

    Gewerbesteuer machen. Das gilt nicht für Freiberufler.

  • Unternehmen mit Mitarbeitern müssen zudem eine Lohnsteueranmeldung für die Arbeitnehmer einreichen.

Arbeitnehmer müssen nur in besonderen Fällen eine Steuererklärung einreichen. Das ist zum Beispiel in den folgenden Fällen der Fall.

  • Erhält ein Arbeitnehmer neben dem Job Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Elterngeld, das einen Wert von 410 Euro im Jahr übersteigt, ist er zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

  • Ehepartner, die die Steuerklassen III und V haben, müssen eine Steuererklärung anfertigen.

  • Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die Nebeneinkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro haben.

  • Wurden dem Finanzamt ein Freibetrag gemeldet, verpflichtet dies zur Abgabe.

  • Wer von mehreren Arbeitgebern Lohn erhält, der nicht pauschal versteuert wurde, muss eine Rechtfertigung in Form der Steuerklärung abgeben.

Stichtage einhalten

Die Steuererklärung muss ab 2019 bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Schaffen Sie es zu diesem Termin nicht, können Sie eine Verlängerung kostenlos beim Finanzamt beantragen. Dabei ist wichtig, dass Sie einen nachvollziehbaren Grund, wie Krankheit, Umzug oder fehlende Unterlagen angeben. Das Finanzamt gewährt eine Verlängerung von höchstens vier Monaten.

Steuertipp: Beantragen Sie eine stillschweigende Fristverlängerung. Bekommen Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen, ist Ihr Antrag genehmigt.

Wer die Erklärung mit Hilfe eines Steuerberaters anfertigt, hat für die Abgabe bis zum 28. Februar des zweiten folgenden Jahres Zeit. Gerade für Gründer lohnt sich die Investition in einen Steuerberater, da Fehler bei der Steuererklärung sie meist langfristig mehr Geld kosten als die Hilfe des Experten. Er berät und schafft gemeinsam mit Ihnen die beste Grundlage für Ihr Unternehmen.

Die Steuererklärung können Privatpersonen über das Portal ELSTER elektronisch an das Finanzamt versenden werden oder aber ganz altmodisch in ausgedruckter Form an das Amt verschicken. Unternehmen sind hingegen verpflichtet, die Erklärung elektronisch einzuschicken. Die passenden Formulare finden Sie ebenfalls auf ELSTER online. Im letzteren Fall empfehlen wir, den Brief per Einschreiben zu verschicken, damit Sie auch ganz sicher sein können, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Ihre Steuererklärung geben Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ab.

Achtung: Für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung haben Arbeitnehmer Zeit. Wer die Steuererklärung nicht einreichen muss, sich aber trotzdem dafür entscheidet, hat bis zu vier Jahre Zeit.

Geschätzte Steuerschuld – Muss ich noch eine Steuererklärung abgeben?

Wer die Abgabe der Steuererklärung versäumt, muss damit rechnen, dass die Steuerschuld vom Finanzamt geschätzt wird. In diesem Fall wird ein Steuerbescheid versendet, der die Festsetzung der Steuerschuld durch das Finanzamt bestätigt. Wer einen solchen Bescheid bekommt, ist allerdings weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das gilt sowohl für die versäumte als auch für zukünftige Erklärungen.

Belege einreichen

Die Grundlage für die Steuererklärungen ist eine gute Buchhaltung. Wer einen Umsatz von weniger als 60.000 Euro Gewinn und unter 600.000 Euro Umsatz jährlich hat, der muss nur eine einfache Buchhaltung machen und diese am Ende des Geschäftsjahres mit der Einnahmenüberschussrechnung abschließen. Wer nur einen der Werte überschreitet, muss die doppelte Buchführung nutzen und das Geschäftsjahr mit dem Jahresabschluss und der Bilanz abschließen.

Seit einigen Jahren müssen Sie keinen Beleg mehr einreichen, wenn Sie die Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt fordert selbst Nachweise an, wenn diese benötigt werden.

Steuererklärung vs. Steueranmeldung – ein feiner Unterschied

Die Steueranmeldung ist eine besondere Form der Steuererklärung. Bei der Steueranmeldung muss der Steuerpflichtige die Steuerschuld selbst berechnen. Steueranmeldungen müssen in der Regel nicht von Privatpersonen angefertigt werden. Sie werden nur dann fällig, wenn:

  • eine Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung abgegeben werden muss

  • die Lohnsteueranmeldung erfolgt

  • die Kapitalertragssteuer abgeführt werden muss

  • der Steuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht vorliegt

  • der Steuerabzug bei Bauleistungen angemeldet wird

  • die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Alkoholsteuer oder die Biersteuer fällig wird.